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Universelle Menschenrechtsprüfung Österreichs 2011: Aktive Arbeitslose kritisieren Menschenrechtsverletzungen durch AMS und Mindestsicherung

Aktive Arbeits… am Do., 14.07.2011 - 11:55

(Wien, 14.7.2011) Massive Menschenrechtsverletzungen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (Mindestsicherung) kritisiert der Verein Aktive Arbeitslose in seinem am Montag an den UN-Menschenrechtsrat (OHCHR) abgeschickten Bericht zur erstmals statt findenden Unversellen Menschenrechtsprüfung (UPR) Österreich. Verhandelt wird die erste UPR Österreichs vom 24.1.2011 -- 4.2.2011 in Genf.

Hauptkritikpunkte an der Politik in Österreich sind:

  1. Missachtung des Rechts auf Lebens durch die oft willkürlich verhängten Bezugsperren durch das AMS, wo für 6 oder 8 Wochen der Bezug zur Gänze eingestellt wird, ohne dass mensch sich dagegen unmittelbar wehren kann.
  2. Verschärft wird dieser Existenzentzug durch das AMS durch die Mindestsicherung, die im Falle von AMS-Bezugsperren automatisch verringert wird und im schlimmsten Falle -- abgesehen vom Wohnkostenanteil -- auch zur Gänze eingestellt werden kann.
  3. In der AlVG-Novelle 2007 wurden Zwangsarbeit ähnliche AMS-Zwangsmaßnahmen (Arbeitstraining, Arbeitserprobung, Wiedereingliederungsmaßnahmen in Form von Arbeitsverhältnissen) eingeführt bzw. nachträglich "legalisiert".
  4. Das Recht auf Schutz des Familienlebens wird durch die Anrechnung des Partnereinkommen bei der Notstandshilfe und bei der Mindestsicherung durchlöchert. Folge davon: Entweder es werden per Forma getrennte Wohnsitze gemeldete oder Partnerschaften brechen aus finanziellen Gründen auseinander.
  5. Das Recht auf ein geregeltes/faires Verfahren wird von AMS missachtet, in dem der AMS-Bezug bereits aufgrund von völlig ungeprüften Angaben Dritter (Kursträger, potentielle Beschäftiger) eingestellt wird, ohne dass Parteiengehör gewährt wurde oder ein Bescheid erstellt wurde.
  6. Das Recht auf Datenschutz wird ignoriert in dem Hinter dem Rücken betroffener eine Unzahl von Daten durch AMS und Kursträgern erhoben und weiter gegeben wird. Bei der Mindestsicherung können auch eine Sozialanamnese, Kompetenzbilanz und Perspektivenklärung erhoben werden und (ehemalige) Arbeitgeber zur Auskunft über alle Aspekte eines Arbeitsverhältnisses befragt werden.
  7. Das Recht auf Gesundheit wird durch AMS-Zwangsmaßnahmen und fehlende Gesundheitsprogramme im Erwerbsleben (40% der Beendigung von Arbeitsverhältnissen geschieht aus gesundheitlichen Gründen) gefährdet.

Diese und zahlreiche weitere Kritikpunkte zeigen, dass die Achtung der Menschenrechte in Österreich noch nicht verständlich ist und vor allem in Bezug auf den Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu tun ist, der noch immer nicht von Österreich ratifiziert und im Verfassungsrang ist.

Der Verein "Aktive Arbeitslose" wird aufgrund der zunehmenden Menschenrechtsverletzungen in der Arbeitsmarktpolitik sein Menschenrechtsmonitoring ausbauen und die Zusammenarbeit mit anderen Menschenrechtsorganisationen forcieren.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen über die UPR:

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