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AK-Wahlen 2014 Oberösterreich: Alternative und Grüne GewerkschafterInnen (AUGE)

Soumis par Aktive Arbeits… le mer, 10.09.2014 - 23:29

 1.  Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?

Selbstverständlich ist es uns ein dringendes Anliegen jedem und jeder Arbeitssuchenden bestmöglich zu unterstützen. Wie sie wissen ist jedoch- zumindest Gesetzlich- das AMS zur Unterstützung Arbeitssuchender zuständig. Wir wissen jedoch um die Problematik welche AMS Vermittlungen für Arbeitssuchende mit sich bringen können. Wir sehen es als einer unserer Aufgaben auf das AMS dahingegend einzuwirken, um in Zukunft wesentlich Effektiver, Sozialverträglicher und vor allem Menschenwürdiger die zukünftigen Aufgabenstellungen im Rahmen des Arbeitsarktes bzw. der Schulungsprogramme zu bewerkstelligen.

Ja, einer unserer Kanditatinnen die sich unter den vorderen Plätzen unserer Liste befindet war bzw. ist von längerer Erwerbsarbeitslosigkeit betroffen und daher mit der Situation leider nur allzugut Vertraut.

2.      Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?

Verringerung der Wochenarbeitszeit. Verschärfte Kontrollen bei Schwarzarbeit. Gesetzlich Verpflichtende Jugendausbildung (Lehrplatz für alle Arbeitssuchenden Burschen und Mädchen). Massive Besteuerung der Überstunden. Kündigungsschutz in Krankenstand. Beschäftigungsoffensive für ältere ArbeitnehmerInnen (+ 50). Aufhebung des Freikaufens seitens der Arbeitgeber bei Begünstigt Behinderten ArbeitnehmerInnen.

 

3.      Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?

Selbstverständlich sind wir für eine Arbeitszeitverkürzung. Studien belegen das junge ArbeitnehmerInnen bis zu 25 Wochenstunden als angemessen sehen. Älterer ArbeitnehmerInnen durchaus bis zu 35 Wochenstunden als angemessen betrachten. Jüngere als auch ältere AN können sich- lt. Studie dies sogar bei einem realen Einkommensverlust bis zu 5 % vorstellen. Konkret heißt das für die AUGE/UG das sich die realistische mögliche wöchentliche Arbeitszeit in einer Spannungsbreite von etwa 30 bis max. 35 Stunden finden sollte.

4.      Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?

Kurz und Einfach: Vom Wahlrecht zur EU-Wahl gebrauch machen und die Grünen wählen! Insgesamt muß es einen deutlichen Linksruck im Parlament der Europäschinen Union geben. Thema: Transaktionssteuer EU-weite Vermögenssteuer, Vermögenszuwachssteuer.

5.      Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?

Wir stehen für bedingloses Grundeinkommen für ALLE!

6.      Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?

Siehe Frage 5!

7.      Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.

Hier sind die Gewerkschaften gefragt und gefordert, um dieser Misstände mit aller Schärfe entgegen zu treten. Wir sind für eine Abschaffung von aller Art von Pauschalverträgen!

8.      Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt.
Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?

Grundsätzlich sehen wir die "Personalüberlasserfirmen" als moderne Ausbeuterei der ArbeitnehmerInnen. Auch hier sind wir für schärfere Kontrollen seitens des Arbeisinspektorates um die gesetzliche Gleichstellung der gleichen Arbeit und geleichen Lohn zu bewerkstelligen bzw. einzufordern. Weiters könnten wir uns vorstellen, eine maximale Quote an sogenannten Leasingpersonal zum Stammpersonal einzuführen.

9.      Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung von Artikel 26 UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen.
Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?

Ich denke, dass Rehabilitation statt Pension durchaus seine Berechtigung findet. Selbstverständlich ist das von Behinderung zu Behinderung unterschiedlich einzuschätzen und kann nur im Konsens mit Arbeitsmedizienern erfolgen. Trotz alle dem bin ich überzeugt, dass eine Zwangsrehabilitation zu keinerlei Erfolg führen kann. Selbstbestimmung ist Selbstfindung und Rehabilitation darf nur als Unterstützung dienen.

10.  Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ/FAB an AMS-Zwangsmaßnahmen beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Das Ansehen von AK und Gewerkschaften wird dadurch massiv beschädigt.
Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Was wollen Sie hier ändern?

Die Arbeiterkammer (aber auch Institutionen wie zb. das Bundessozialamt) muß ihre Aufgabe der gesetzlichen der ArbeitnehmerInnenvertretung wesentlich deutlicher nachkommen. Im konkreten: Bessere Information für ArbeitnehmerInen bzw. Arbeitsuchende bezüglich Arbeits- und Sozialrecht. Bessere Kooperation mit den von Ihnen genannten Institutionen und selbstverständlich bestmögliches Controlling.

11.  AK-Mitglieder melden immer wieder, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass die fehlerhaft Auskunft über AMS-Zwangsmaßnahmen gibt. Rechtshilfeinformationen für Arbeitslose gibt es Känrnten ja im Gegensatz zu Wien, NÖ und OÖ ja überhaupt keine. Insbesondere über die Mindestsicherung gibt es wenig Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren wird selten gewährt.
Wie wollen Sie hier die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern? Werden Sie eine Rechtsinformation unter Einbeziehung der Arbeitsloseninitiativen erstellen?

Siehe Frage 10!

12.  Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und die freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen stärken würde?

Siehe Frage 5!

13.  AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen.
Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?

Die Verfassungsrechtlichen Rahmenbedingen der Arbeiterkammer sind klar definiert. Es sollte sich aber jede in der Kammer befindlichen Fraktion wesentlich mehr um die Ängste und Sorgen der Arbeitslosen kümmern bzw. einen Kommunikationsraum zu deren Unterstützung in den verschiedensten Länderkammern einfordern. Denkbar wäre auch eine eigene Vertretung in den jeweiligen ÖGB- Landesvorständen, wie es die AUGE OÖ seit einigen Monaten- bisher erfolglos- bei einer eigenen Vertretung eines Behindertenbegünstigen Mandates fordert. Wie auch in so manch` anderen Sachfragen scheitert dies bislang an der "absoluten" Mehrheitsfraktion FSG.

14.  Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?

Selbstverständlich!

15.  Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?

Am "Tag der Arbeitslosen" welche die AUGE OÖ- als zweites Bundesland nach Wien- für die Erwerbsarbeitslosen aufmerksam macht, begegnen wir alle Jahre, unter anderen, mit dem Verein AHA (Arbeitslose helfen Arbeitslose)

16.  Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben.
Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?

Speziell EU-Weite geltende soziale Rechte, aber auch wirtschaftliche und kulturelle Grundwerte müssen in Österreich in den Rang der Verfassung gehoben werden. Bemühungen seitens der AK in Form an Ansträgen bzw. Resultionen aller Länderkammern sind eine durchaus wünschenswerte Form von zielorientierter Unterstützung.

17.  Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine.
Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?

Die AUGE OÖ stellt ihre Anträge und Resolutionen an die AK OÖ selbstverständlich auf ihre Hompage. Die AK OÖ wiederum öffnet, in ihrer zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlung, ihren Sitzungssaal für alle Ineressierten. Wünschenswert wäre es natürlich wenn die anderen Fraktionen wiederum ihre Anträge und Resolutionen auf ihre Hompage stellen würden. Weiters sollte die AK einen Einblick, zumindest die der abgelehnten Anträge und Resolutionen, öffentlich machen. Einen diesbezüglichen Antrag der AUGE OÖ wäre durchaus Diskussionswürdig.

18.  Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!

Grundsätzlich Ja! Hierfür müssten jedoch die Verfassungsrechtlichen Richtlinien Der Kammer für Arbeiter und Angestellte geändert bzw. ergänzt werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen ausführlich beantwortet zu haben und wünsche noch viel Kraft und Energie für Ihren weiteren Einsatz zur Unterstützung von Arbeitslosen.

LG.

KR Martin Gstöttner
Landessprecher der Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen
Fraktionsvorsitzender in der Arbeiterkammer OÖ

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