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Beschwerde an den Bundeskommunikationssenat nach § 36 ORF-Gesetz

Soumis par Aktive Arbeits… le sam, 10.02.2007 - 09:06

Am 31.1.2010 brachte der ORF in der »Zeit im Bild 1« einen Beitrag über einen »Run auf AMS-Schulungen« der nach unserer Auffassung die im ORF-Gesetz § 10 („Programmgrundsätze“) festgehaltenen Gebote der Objektivität, der Berücksichtigung der Mei­nungs­vielfalt, der Ausgewogenheit und der Unparteilichkeit der Berichterstattung verletzt: Durch Aufmachung und Textierung – die zweimalige Verwendung des Begriffs »Run auf Schulungen« und der Textierung, dass Langzeitarbeitslose die »Angebote« des AMS »nützen« und Jugendliche »Schulungen« zur Findung neuer Perspektiven »nützen« würden – wird der Eindruck erweckt, dass AMS-Schulungen freiwillig wären und die Arbeit Suchenden sich diese selbst auswählen könnten. Ähnlich lautende Nachrichten wurden in den Radio-Nachrichten gebracht sowie auf ORF-Online.

»AMS-Schulungen« werden in Österreich im Regelfall unter menschenrechtswidrigen Androhungen des Entzugs der Existenzgrundlagen – AMS-Bezugssperren von 6 oder 8 Wochen – aufgenötigt. In Österreich wird zur Einschüchterung bei jeder Gelegenheit eine Totalsperre ausgesprochen, sodass von einem freiwilligen »Run auf AMS-Schulungen« nicht gesprochen werden kann.

Betroffene berichten immer wieder, dass sie sich AMS-Schulungen nicht selbst aussuchen durften.

Wie aus Berichten von Arbeitsloseninitiativen (z.B. http://www.soned.at) aber auch Medienberichten (z.B. Format 18. 5. 2009: „Im Kurs geparkt“) her­vor­geht, werden viele vom AMS aufgezwungenen Kurse von Betroffenen unter menschenverachtender Behandlung durchgeführt oft als demoti­vierend, dequalifizierend (z.B. EDV Experten in Kursen zum „Computerführerschein“) und deshalb entwürdigend empfunden und führen nicht selten zu psychischen Erkrankungen. Arbeit Suchende werden oft immer wieder in die (inhalts)gleichen „AMS-Schulungen“ gezwungen. Diese Kurse dienen offenbar eher der Verfälschung von (Langzeits-)Arbeitslosenstatistiken als der Qualifizierung.

Der ORF-Bericht stützt sich einseitig lediglich auf Informationen des AMS, kritische Stellungnahmen von Vertretungen der Arbeit Suchenden (z.B. Arbeitslosenvereine) wurden nicht eingeholt. Im zeitlichen Zusammenhang mit der genannten Sendung ist auch keine Sendung mit kritischem Inhalt zu den AMS-Schulungen erschienen.

UnterzeichnerInnen müssen in einem Haushalt gemeldet sein, für den Rundfunkgebühr entrichtet wird oder der von dieser befreit ist.
Bitte bis 5.3.2010 einsenden: „Aktive Arbeitslose“, Krottenbachstrasse 40/9/6, 1190 Wien

Ańmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Es war eine ziemliche Arbeit, 120 Unterschriften auf PAPIER zusammen zu tragen (elektronische Unterschriften zählen nicht, bei der EU geht das, nicht in Österreich!). Auch wenn der Bundeskommunikationssenat mit sehr fadenscheiniger Begründung unsere Beschwerde abgeschmettert hatte, so musste sich doch die ORF-Führungsetage mit unserer Kritik auseinander setzen und dem Bundeskommunikationssenat eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Immerhin wurden wir kurz darauf zwei mal von der Zeit im Bild interviewt. Beim ersten Mal wurde nur ein Satz rausgepickt (der unverfänglichste natürlich), beim zweiten Mal wurde nichts gebracht, weil - trotz mehrmaliger Versuche - wir nicht das gesagt haben, was das ZiB-Team hören wollte (was auch an der Fragestellung merkbar war!): Dass es bei den Kursen besser geworden sei, wollten sie hören (stimmt zwar teilweise, aber an der grundlegenden obrigkeitsstaatlichen Struktur des AMS und fehlenden demokratische Mitsprache der Betroffenen hat sich gar nichts geändert!)

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