Liebe Aktive Arbeitslose,
bezugnehmend auf Euren und Ihren Protest gegen die geplante Novelle kann ich erfreulicherweise mitteilen, dass die darin geplanten Verschlechterungen in der Mindestsicherung vom Tisch sind. Darauf hat sich jetzt rot-grün in Wien geeinigt. Wir freuen uns für die Betroffenen. Wir danken den vielen kritischen Stellungnahmen der Caritas, AK, WK, Aktiven Arbeitslosen, People First, Bedienstetenschutzbeauftragten, Sozialministerium.
freundlichen Gruß
Birgit Hebein
u.a. Artikel den ich auf meinen blog, birgithebein.at, veröffentliche.
23.3.2014
Erfreulich: Die vom Koalitionspartner geplante Novelle zur Verschärfung der Mindestsicherung ist vom Tisch – darauf hat sich rot-grün in Wien jetzt geeinigt.
Wir danken den vielen kritischen Stellungnahmen der Caritas, AK, WK, Aktiven Arbeitslosen, People First, Bedienstetenschutzbaauftragten, Sozialministerium.
Es gibt viel zu tun bei der Mindestsicherung – Kürzungen zählen nicht dazu und sind mit den Grünen nicht zu machen.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung war ursprünglich als letztes „Auffangsystem“ der sozialen Sicherheit geplant – für Menschen in Not, als Verhinderung von Armut und Ausgrenzung, für Menschen, die durch eng geknüpfte vorgelagerte Systeme (allen voran jene der Sozialversicherung) „durchfallen“. Eine Ausnahmelösung im österreichischen Wohlfahrtsstaat. Doch fehlende Reformen im Sozialversicherungssystem, fehlende Arbeit, niedrige Arbeitslosengelder von denen man und frau nicht leben können und steigende Lebenserhaltungskosten führen dazu, dass inzwischen 155.000 Menschen in Wien die Mindestsicherung erhalten. Die meisten davon als Ergänzungsleistung.
Bis zu dem Inkrafttreten der Mindestsicherung im Jahr 2010 gelang es der ÖVP und einigen Bundesländern, sie zu einer Mini-Sicherung verkommen zu lassen. Die Scham ist aber nach wie vor groß geblieben, diese Hilfe überhaupt in Anspruch zu nehmen. Immer wieder wird der Druck von ÖVP und FPÖ auch medial noch erhöht (s. http://birgithebein.at/2013/07/die-kriegserklarung-an-den-sozialen-frieden/). Umso wichtiger ist es, das „Sicherungsniveau“ der Mindestsicherung auszuweiten und die integrativen Möglichkeiten zu verbessern. Daran arbeiten die Wiener Grünen. Die Einführung der höchsten Kindermindestsicherung ganz Österreichs in Wien war uns sehr wichtig. 2.400 Euro pro Jahr und Kind sind ein wichtiger Beitrag, der Eltern mehr Luft zum Atmen gibt und die Chancen aller Kinder erhöht.
Wir Grünen lehnen eine Verschärfung des Zugangs zur Mindestsicherung ab.
Der Koalitionspartner SPÖ hat vergangenen Herbst eine Novelle der Wiener Mindestsicherung eingebracht und in die Begutachtung geschickt. Wir haben diese Novellierung von Anfang an klar abgelehnt. Sie hätte vor allem eine Kürzung des Mindestsicherungsanspruchs für kranke und behinderte Menschen bedeutet, eine Einschränkung bei Drittstaatsangehörigen ohne Daueraufenthaltstitel sowie negative Änderungen bei Unterhaltsberechnungen. Kritik kam in der Begutachtung auch von der Caritas, der Arbeiterkammer, dem Verein der Aktiven Arbeitslosen, People First und dem Bedienstetenschutzbeauftragten – aber auch aus dem Sozialministerium und der Wirtschaftskammer. Der Gesetzesentwurf ist nun vom Tisch. Zu offensichtlich war, dass hier Leistungskürzungen und Ausschlussmöglichkeiten gesucht wurden und nicht Lösungen für die Probleme von Menschen. Anlass der Novellierung war die Abschaffung der befristeten Invaliditätspension für die Jahrgänge 1964 und jünger auf Bundesebene und – sehr vereinfacht ausgedrückt – die Befürchtung, dass Menschen, die zwar einen Rehabilitationsanspruch nach dem ASVG haben, diese Maßnahmen aber nicht durchführen, in der Mindestsicherung „landen“ könnten. Diese „Abwendung drohender Mehrkosten“ (wie auch in den Erläuterungen der Novelle angeführt) schätzen wir Grüne völlig anders ein. Mehr Hintergrundwissen dazu, siehe beigefügtem Artikel.
Reden wir über eine Sozialanwaltschaft
Grüne Sozialpolitik vertritt den Anspruch, dass Menschen einen Rechtsanspruch auf die benötigte Unterstützung haben. Es sind Menschen, die ein Interesse an der Verbesserung ihrer Lebenssituation haben, und nicht BittstellerInnen. Wir wissen alle, dass schwierige Lebenssituationen eine Lawine an Problemen auslösen können. Der Verlust der Arbeit, finanzielle Not durch eine Scheidung oder drohender Wohnungsverlust sind in Zeiten der Wirtschaftskrise keine „Randgruppenerscheinung“, sondern ein steigendes, ernst zu nehmendes Problem von immer mehr Menschen. Eine Sozialanwaltschaft wäre ein wichtiger Schritt, dem Bedarf an ganzheitlicher Sozialunterstützung zu begegnen: eine Anlaufstelle, bestehend aus ExpertInnen, die themenübergreifende Unterstützung anbietet (Soziales, Wohnen, Gesundheit, Sachwalterschaft, Recht), vermittelt und unterstützend begleitet. Wissen und Intervention für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die oft an bürokratischen Hürden scheitern. Eine Schnittstelle, die erreichbar ist, wenn es darauf ankommt. Das fördert den sozialen Zusammenhalt, den wir uns wünschen. Dafür setzen wir uns ein.
Birgit Hebein --
Birgit Hebein
Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete
Sozialsprecherin Grüner Klub im Rathaus,
A-1082 Wien
Tel: +43-1-4000-81824
http://wien.gruene.at
Hintergrundinformationen:
Die geplante Novelle zur Verschärfung des Zugangs der Mindestsicherung ist vom Tisch!
Es gibt viel zu tun bei der Mindestsicherung – Kürzungen zählen nicht dazu und sind mit den Grünen nicht zu machen.
Die Abschaffung der befristeten Invaliditätspension für den Jahrgang 1964 und jünger, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, hat – nicht zum ersten Mal – ein großes Problem der Mindestsicherung aufgezeigt: Die Mindestsicherung bietet kranken Menschen sowie Menschen ohne einsetzbare Berufsausbildung nicht jene Angebote, die sie benötigen. In der vorliegenden Novelle war dennoch eine Kürzung des Mindestsicherungsanspruchs für kranke und behinderte Menschen geplant. Doch Leistungskürzungen und Ausschlussmöglichkeiten sind keine Lösungen für Probleme von Menschen.
Was genau ist passiert?
Die Abschaffung der befristeten Invaliditätspension für die Jahrgänge 1964 und jünger hat zumindest rechtlich eine Veränderung der Rahmenbedingungen für kranke Menschen gebracht: Anstelle der bisherigen Pension treten eine medizinische und – nach deren Abschluss – eine berufliche Rehabilitation der betroffenen Menschen. Diese erfolgt nunmehr auf Basis eines Bescheides der Pensionsversicherung, gegen den die Betroffenen Rechtsmittel einlegen können. Das ist etwas Neues in diesem Land, das – schon allein historisch bedingt – obrigkeitsstaatliche Lösungen gegenüber individuellen Rechten bevorzugt 1 : Wer mit dem Bescheid über die berufliche Rehabilitation nicht einverstanden ist, kann dagegen alle Rechtsmittel ergreifen. Wer mit Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation nicht einverstanden ist, wird ausdrücklich von unmittelbar wirksamen Verfassungsrecht geschützt.
Das alles ist neu… und hat genaugenommen gar nichts mit der Mindestsicherung zu tun, als Menschen, die den Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen haben, gar nicht in den Anwendungsbereich der Mindestsicherung fallen können. Sie haben von Gesetzes wegen eine existenzielle Absicherung, die höher als die Mindestsicherung ist. Dennoch wollte man durch die Novelle die Durchführung von Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Voraussetzung eines Mindestsicherungsbezugs machen. Und dabei wäre der Aspekt der Rechtsansprüche und vor allem des Rechtsschutzes „vergessen“ worden.
Aber welche Menschen sollten eigentlich betroffen sein? Und warum haben diese Menschen keinen Rehabilitationsanspruch nach dem ASVG?
Tatsächlich war es eine Gruppe von Menschen Ziel der neuen Novelle: Jene Menschen, die zwar einen Rehabilitationsanspruch nach dem ASVG haben, aber die – wie schon erwähnt: per Bescheid festgelegten - Maßnahmen nicht durchführen. Ob es solche Menschen überhaupt geben wird, wie viele es sein werden… und vor allem zu welchem Zeitpunkt die angebliche Nichtdurchführung der Rehabilitation festgestellt werden soll, ist völlig unklar. So kann es wohl kaum sein, dass Menschen aus dem Leistungsbezug fallen, so lange sie noch in einem laufenden Rechtsschutzverfahren sind.
Gleich „mitgenommen“ wurden in der Novelle aber drei andere Gruppen von Menschen, die gar keinen Anspruch auf Rehabilitation haben:
- Menschen, die auf Grund einer Erkrankung oder einer Behinderung zwar nicht dauerhaft, aber dennoch befristet arbeitsunfähig sind, aber nicht den notwendigen „Berufsschutz 2 “ haben (weil sie entweder über keine Berufsausbildung verfügen oder nicht die notwendigen Versicherungszeiten erreichen konnten), um einen Rechtsanspruch zu erreichen;
- Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig sind, aber auf Grund des fehlenden „Berufsschutzes“ keinen Anspruch auf Rehabilitation haben.
- Familienangehörige von Menschen, die einen Rehabilitationsanspruch haben.
Eine Verpflichtung, bestimmte medizinische Behandlungen durchzuführen?
Das tatsächlich dahinter liegende Problem für diese Menschen ist ein anderes: Sie haben auf Grund eines schlechten Gesetzes gar keinen Zugang zu den medizinischen Leistungen, die sie dringend benötigen.
NGOs wie etwa die Caritas, die Diakonie oder die aktiven Arbeitslosen, aber auch das Sozialministerium und die Wirtschaftskammer, haben im Begutachtungsverfahren die Fehler des Begutachtungsentwurfs schonungslos herausgearbeitet.
Wer dieses Prolem beheben will, muss – und das stellt in Österreich geradezu einen Kulturbruch dar – die betroffenen Menschen nicht als Normunterworfene, sondern als GestalterInnen von Prozessen betrachten. Sie müssen einen Rechtsansprüchen auf medizinische und berufliche Rehabilitation erhalten und so zu den zentralen AkteurInnen werden. Aufgabe des Sozialstaats ist es, Ihnen die notwendigen Angebote (und das Wesen von Angeboten ist es, dass sie auch abgelehnt werden können, wenn sie nicht passen) zu machen.
Ziel der Mindestsicherung ist es, Menschen zu helfen… zu helfen, ihr Leben leben zu können, gesellschaftlich und sozial integriert zu sein, in Würde leben zu können. Zwang, Ausgrenzung und Drohung mit Leistungsverlust oder Leistungskürzung ist der falsche Weg…
Daran gilt es, zu arbeiten. Und daran arbeiten wir.
Der Gesetzesentwurf, der von der SPÖ in Begutachtung geschickt wurde, ist vom Tisch. Darauf hat sich rot-grün in Wien jetzt geeinigt.
*1) Angemerkt sei: Besonders im Bereich des AMS haben wir begründete Zweifel, dass es in der Lage ist, den gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Dennoch halten wir den Rechtsschutz, den Menschen neuerdings in diesem Verfahren haben, als zukunftsweisendes Instrument, um den Staat dazu zu zwingen, die Menschen ernst zu nehmen.
*2) „Berufsschutz“ und damit Zugang zu Rehabilitation hat nur, wer zumindest zehn Jahre in einem Beruf beschäftigt war, zu dessen Ausübung eine Ausbildung (oder sonstwie erworbene spezifische Kenntnisse) notwendig ist. Das bedeutet, dass Menschen mit geringer oder nicht verwertbarer Ausbildung in der Praxis keinen Zugang zu Rehabilitation haben. Sie sind entweder derart stark beeinträchtigt, dass sie nur in unbefristete Pension gehen können, oder aber keine Rehabilitationsmöglichkeit vorfinden und mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen in der Arbeitslosenversicherung de facto „endgelagert“ werden. In dieser Situation sind derzeit ca. 57.000 Menschen in Österreich (davon ca. 11.000 in Wien).
Siehe auch:
- Novelle zur Wiener Mindestsicherung: Online-Petition fordert Umsetzung sozialer Menschenrechte (17.12.2013)
- Offener Brief an die SPÖ: Zwangsrehab und Sanktionenregime für Invalide - Novelle Wiener Mindestsicherungsgesetz verletzt massiv Menschenrechte! (15.11.2013)
- Stellungnahme zur Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes 2013 (29.10.2013)