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AK-Wahlen 2014 Wahlumfragen Antworten 18: Abteilung für Menschenrechte

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 21:14

Frage 18: Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Der Schutz der Menschenrechte ist aus unserer Sicht von eminenter Bedeutung. Die FSG NÖ möchte auch weiterhin garantieren, dass die Arbeiterkammer NÖ die Interessen ihrer Mitglieder - auf Grundlage eines klar definierten gesetzlichen Auftrages – ohne Abstriche vertritt. Gemäß § 1 AKG sind die Arbeiterkammern und die Bundesarbeitskammer berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern. Aus dem gesetzlichen Auftrag ergeben sich etliche Berührungspunkte mit Menschenrechten. Stellvertretend für viele seien das Benachteiligungsverbot, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit etc. genannt. Diese Menschenrechte finden sich in vielen von der Arbeiterkammer NÖ zu begutachtenden Gesetzen wieder bzw. werden wir damit in der individuellen Beratung und Vertretung unserer Mitglieder konfrontiert. In unserer Arbeit legen wir größten Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten und treten kontinuierlich insbesondere für die Umsetzung der sogenannt sozialen Menschenrechte ein (siehe Frage 16). Eine spezielle Abteilung für Menschenrechte erscheint jedoch aus unserer Sicht wegen der Vielfalt an Spezialthemen - jedes für sich steht im Konnex mit Menschenrechten, nicht zielführend.

GLB: Benötigt die AK für ihre Aufgabe als Arbeitsvertretung eine eigene Abteilung für Menschenrechte oder beinhaltet eine Arbeitnehmervertretung die ihren Namen auch gerecht wird nicht ohnehin dieses Recht?

Oberösterreich

AUGE: Grundsätzlich Ja! Hierfür müssten jedoch die Verfassungsrechtlichen Richtlinien Der Kammer für Arbeiter und Angestellte geändert bzw. ergänzt werden.

FSG: Der Schutz der Menschenrechte ist aus unserer Sicht von eminenter Bedeutung. Die FSG OÖ möchte auch weiterhin garantieren, dass die Arbeiterkammer OÖ die Interessen ihrer Mitglieder - auf Grundlage eines klar definierten gesetzlichen Auftrages – ohne Abstriche vertritt. Gemäß § 1 AKG sind die Arbeiterkammern und die Bundes-arbeitskammer berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern. Aus dem gesetzlichen Auftrag ergeben sich etliche Berührungspunkte mit Menschenrechten. Stellvertretend für viele seien das Benachteiligungsverbot, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit etc. genannt. Diese Menschenrechte finden sich in vielen von der Arbeiterkammer OÖ zu begutachtenden Gesetzen wieder bzw. werden wir damit in der individuellen Beratung und Vertretung unserer Mitglieder konfrontiert. In unserer Arbeit legen wir größten Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten und treten kontinuierlich insbesondere für die Umsetzung der sogenannt sozialen Menschenrechte ein (siehe Frage 16). Eine spezielle Abteilung für Menschenrechte erscheint jedoch aus unserer Sicht wegen der Vielfalt an Spezialthemen – jedes für sich steht im Konnex mit Menschenrechten, nicht zielführend. Aufgrund des steigenden Arbeitsdrucks, der die Menschen bis zur Erschöpfung belastet, gibt es seit Kurzem eine neue Stabstelle „Arbeitsbedingungen“ in der AK OÖ, wo menschenwürdige Arbeit ein wichtiges Thema ist. An dieser Stelle möchten wir auf die von der AK OÖ mit initiierte Petition "Gute Arbeit ist Menschenrecht" (http://www.gute-arbeit.at) hinweisen.

Steiermark

AUGE: Ja! Die Menschenrechtsverletzungen bei den Kürzungen im Sozial-, Behinderten- und Kulturbereich verletzen in der Steiermark Menschenrechte, wie es auch die Plattform 25 immer wieder spezielle für den Behindertenbereich betont. Die AUGE Steiermark unterstützt die Plattform 25 personell und finanziell. Eine Abteilung für Menschenrechte in der AK müsste auch zu dieser Einschätzung kommen. Die Unabhängigkeit dieser Stelle in einer SP-lastigen AK wäre allerdings ein Wunder!

GLB: Ich bin zunächst dafür, dass in den AK-Ausschüssen nach Gender- und diversity- Aspekten vorgegangen wird; dies beinhaltet auch Ihre Frage.

Wien

AUGE: Ja

GLB: Das ist eine gute Möglichkeit

KOMintern: Ja, natürlich. Dies ist längst überfällig.

Liste Perspektive: Menschenrechte sind einer der wichtigsten Faktoren im gesetzesbegutachtungsprozess, hier ist selbstverständlich auch die AK gefragt.

ÖAAB: Ich glaube, dass dazu keine eigene Abteilung notwendig ist. Die AK bewertet die Gesetze nach allen möglichen Kriterien, sie müsste nur künftig die Frage der Menschenrechte mit in ihre Begutachtung einbeziehen. Das würden wir jedenfalls unterstützen.

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