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AK-Wahlen 2014 Wahlumfrage Antworten 14: AK-Wahlrecht für Arbeitslose

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 21:04

pFrage 14: Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Arbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Burgenland
Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Burgenland

 

Niederösterreich

FSG: Das System der Registrierung hat sich gut bewährt und sichert allen, die an der Wahl teilnehmen wollen, das Wahlrecht. Selbstverständlich sind wir dafür, dass Erwerbslose auch das passive Wahlrecht haben. Dieses Recht ist auch gesetzlich garantiert.

GLB: Das System der Registrierung hat sich gut bewährt und sichert allen, die an der Wahl teilnehmen wollen, das Wahlrecht. Selbstverständlich sind wir dafür, dass Erwerbslose auch das passive Wahlrecht haben. Dieses Recht ist auch gesetzlich garantiert.

Oberösterreich

AUGE: Selbstverständlich!

FSG: Das System der Registrierung hat sich gut bewährt und sichert allen, die an der Wahl teilnehmen wollen, das Wahlrecht. Selbstverständlich sind wir dafür, dass Erwerbslose auch das passive Wahlrecht haben. Dieses Recht ist auch gesetzlich garantiert.

Steiermark

AUGE: Unbedingt.

GLB: Ja! Wir waren und sind immer gegen „Menschen zweiter Klasse“ aufgetreten!

Wien

AUGE: Ja.Wir haben auch entsprechende Anträge gestellt.

FA: Die Antwort muss mit jener Antwort auf die Frage 13 verknüpft werden.

Unser Bundesobmann hat die Frage des aktiven Wahlrechts grundsätzlich mit Ja beantwortet. Allerdings hätten die Erwerbsarbeitslosen dann ein Vertretung, weshalb eine von Ihnen geforderte zusätzliche Arbeitslosenvertretung – wie bereits schon erwähnt - zu einem Konflikt führen würde.

FSG: Das System der Registrierung hat sich bewährt und sichert allen, die an der Wahl teilnehmen wollen, die Mitsprache.

Ja, das ist bestehende Rechtslage. Erwerbsarbeitslosigkeit kann jeden treffen. Vor oder während der Wahl oder auch während einer Amtszeit als amtierende/r Kammerrat/-rätin.

GLB: Diese Forderungen unterstützen wir voll und ganz, wie oben schon erwähnt, sind wir überzeugt, dass auch nach 2-jähriger Arbeitslosigkeit die Menschen Mitglied der Arbeiterkammer bleiben sollen - mit aktivem und passivem Wahlrecht.

KOMintern: Selbstverständlich, denn Arbeitslose gehören natürlich genauso zu den österreichischen ArbeitnehmerInnen und für die Arbeiterkammer sollte der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, und zwar konsequent ohne sozialpartnerschaftliche Mauschelei, eines der wichtigsten Anliegen sein.

Im diesem Sinne sind wir natürlich der Meinung, dass den Arbeitslosen, denen ja im Regelfall ohne ihren eigenen Wunsch das Recht auf Arbeit entzogen wurde, sowohl aktives als auch passives Wahlrecht nicht auch noch genommen werden sollte.

ÖAAB: Das "Hineinreklamieren" betrifft ja nicht nur Arbeitssuchende, sondern auch freie Dienstnehmer, Karenzierte, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener und daher nicht nur auf diese Gruppe zu beschränken wie wir meinen. Daher müssen wir nach der Wahl an einer Reform des AK-Wahlrechtes arbeiten, damit künftig alle diese angesprochenen Gruppen automatisch wahlberechtigt sind.

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