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AlVG §10 Sperre wegen Vereitelung eines Stellenangebots.

Schlagworte Rechtsinformation
Geschäftszahl
G305 2120895-1
Norm

G305 2120895-1

Der BF ist XXXX Jahre alt, hat den ordentlichen Wohnsitz im Bundesgebiet und ist nicht invalid bzw. berufsunfähig im Sinne der Bestimmungen des ASVG. Er ist ledig und hat keine Unterhaltspflichten. Seit dem 03.11.2013 ist er immer wieder tageweise als vollbeschäftigter Arbeiter bei der Firma XXXX und in der Folge ab dem 06.04.2015 bei XXXX tätig gewesen. Das letzte Beschäftigungsverhältnis bei XXXX lag zwischen dem 20.12.2015 und dem 23.12.2015. Die Beschäftigungsverhältnisse umfassten durchwegs nur einen bzw. in wenigen Fällen ein paar Tage. Im genannten Zeitraum übte der BF keine längerfristige Tätigkeit aus. Während dieser "Kurzzeitarbeitsverhältnisse" bezog er jeweils Notstandshilfe. Zwischen dem 03.12.2015 und dem 13.01.2016, sohin während der Ausschlussfrist gemäß § 10 AlVG, bezog er keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherungsversicherung. Seit dem 14.01.2016 bezieht der BF wieder Notstandshilfe. Am 08.10.2015 stellte sich der BF bei der Jobbörse der regionalen Geschäftsstelle XXXX eigeninitiativ Vertretern des Dienstgebers XXXX vor. Anlässlich dieses Vorstellungsgesprächs, das in Gegenwart des Restaurantleiters des XXXX Restaurants, XXXX, des Restaurantleiters der XXXX, und des Restaurantleiters des XXXX, stattfand, zeigte der BF Interesse an einer Tätigkeit als Verkäufer im XXXX Verleih. Als dem BF erklärt wurde, dass es sich dabei um eine anstrengende, mit viel Geduld verbundene Arbeit handle, erklärte dieser, dass er "eigentlich nur Spaß" sucht und das "nicht in allzu viel Arbeit ausarten" sollte. Diese Aussagen des BF und die von den Vertretern des Dienstgebers im Betrieb mit "solchen Leuten" gemachten Erfahrungen führten schließlich dazu, dass die Vollzeitbeschäftigung, die der BF am 03.12.2015 beginnen hätte können, nicht zu Stande kam. Es kann nicht festgestellt werden, dass der BF nach dem Vorstellungsgespräch in der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice aktiv den Kontakt zum Dienstgeber gesucht hätte, um sich nach dieser Stelle zu erkundigen. Beschwerde war ohne Erfolg.

Schlagworte Erfahrungsberichte
Ortsbezug