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"Der Blick in die Augen" - Beim Unrecht an arm und erwerbslos gemachten Menschen bitte nicht wegschauen!

Aktive Arbeits… am Do., 10.03.2016 - 18:20
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrter Herr Bischof Benno Elbs,

ich habe Ihre verheißungsvollen Worte unter dem Titel "Der Blick in die Augen" auf der Webseite der oberösterreichischen Nachrichten1 gelesen und frage mich, wie denn nun die konkrete Umsetzung ausschaut.

Wie kann es sein, dass auch die Caritas Vorarlberg bei den Zwangsarbeitsprogrammen des „zweiten Arbeitsmarktes“ mit macht und sich vom AMS unter Androhung des Existenzentzuges2 billige Arbeitskräfte auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft zuweisen lässt und dann auch noch die regulären Kollektivverträge durch eine sittenwidrige Pauschalentlohnung im unteren Niedriglohnbereich umgeht?

In diesen Zwangsmaßnahmen wird auch das Menschenrecht auf Privatsphäre durch eine „sozialpädagogische Betreuung“ und durch Datenweitergabe an das AMS verletzt. Viele Menschen müssen in weit unter ihrer Qualifikation liegende Arbeiten, oft körperlich belastend, machen und werden durch diese Programm erst recht stigmatisiert.

Erfahrungsberichte Betroffener finden Sie auf unserer Homepage:

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass nach neuesten Forschungsergebnisse die Nettoerfolgsrate des künstlich geschaffenen „zweiten Arbeitsmarktes“ gerade 3 Tage ungeförderter Beschäftigung pro Kalenderjahr nach dem SÖB beträgt, dafür die Zahl der „geförderten Beschäftigung“ um über 20 Tage pro Jahr steigt. Eine teure Lüge leisten wir uns da!

  • Womit rechtfertigen Sie dieses Gewaltregime im Dienste des Götzen Mammon an dem Ihre Kirche beteiligt ist?

  • Wie können Sie uns da noch in die Augen schauen angesichts der Gewalt zu der die Kirche schweigt und zum Teil sogar selbst aktiv daran beteiligt ist?

  • Wo bleiben da nur die von Ihnen angesprochenen Werte "Wertschätzung, Wohlstand, Sicherheit"?
    Wie sollen wir Ihnen noch vertrauen können?

Wir fragen Sie, wie Sie den Schaden wieder gut machen, den die Caritas Vorarlberg immer wieder durch von sie verursachte Bezugssperren anrichtet. Der Schaden liegt nicht nur in Form von Existenz gefährdenden Bezugssperren im materiellen sondern auch in der psychischen Gewalt und Demütigung durch diese Sperren, die Menschen weit zurück werfen können und zahlreiche Folgeprobleme mit sich bringen können - im schlimmsten Fall sogar Wohnungsverlust!

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Arbeitsmarktfördergesetz (AMFG) die Caritas nicht gezwungen ist, Menschen anzustellen, die nicht bei der Caritas arbeiten wollen und somit leicht die schikanösen Bezugssperren verhindern kann: Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeitskraft einzustellen.“

Wir sind dabei in Vorarlberg eine Regionalgruppe aufzubauen und haben schon zwei Caritas-Geschädigte aus Ihrer Diözese, die ich gerne an Sie weiter verweise.

Wir haben übrigens auch vom Sozialwort 10+ noch keine Antwort auf unseren offenen Brief erhalten. Die Kirchen gehen da offenbar auf Tauchstation und wollen sich nicht mit ihrem Anteil an der Gewalt, die gegen unsere Brüder und Schwestern angetan wird, auseinander setzen.

Ebenfalls noch auf Tauschstation die Diözese Linz:

Unsere Forderung:

  • Achtung des Menschenrechts auf frei gewählte, volle und möglichst produktive Arbeit3 durch die Caritas und andere kirchliche Einrichtungen. Keine Rückmeldungen an das AMS, die den Betroffenen Schaden zufügen!

  • Keine Umgehung regulärer Kollektivverträge durch Pauschalentlohnung der Transitarbeitskräfteregelung im Caritas-Kollektivvertrag, der erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde!

  • Freiwilligkeit der „sozialpädagogischen Betreuung“, Achtung der Privatsphäre, keine Eingriffe in die ArbeitnehmerInnenrechte wie schikanöse Alkohol- und Drogentests und andere rechtswidrige Regelungen in den Arbeitsverträgen und dazugehörigen Regelwerken (wie sie uns z.B. von der Carla Graz vorliegen).

  • Volle Information der Betroffenen über ihre Rechte!

  • Unterstützung des Aufbaus einer unabhängigen Arbeitslosenselbstvertretung und von ArbeitslosenbetriebsrätInnen. Während der Dachverband des „zweiten Arbeitsmarktes“ 1% der AMS-Förderung für alle Arbeitsverhältnisse für sein Unternehmerlobbying bekommt, werden Erwerbslosenselbstorganisationen vom AMS überhaupt nicht gefördert! Das gegen uns gerichtet Lobbying wird also aus unseren Zwangsbeiträgen unserer Arbeitslosenversicherung gezahlt! Wir haben keinerlei Mitspracherechte, werden nirgends gehört und wir werden auch nicht als politisches Subjekt wahr genommen.

  • Entschädigung der bisherigen Opfer von durch die Caritas und andere kirchlichen Einrichtungen geschädigten Menschen.

Wir werden sicher keine Ruhe geben, so lange die Caritas bei der inhumanen Arbeitslosen- und Armenpolitik mit macht, die auf unserer Entrechtung durch die permanente Androhung des Existenzentzuges in Form von auf reinen Verdacht verhängten Bezugssperren oder -kürzungen fundiert ist!

Wir leben in einem der reichsten Staaten dieses Planeten, der zudem behauptet ein demokratischer zu sein. Wir wollen daher keine Almosen sondern fordern unser Recht auf volle Teilhabe an dieser Gesellschaft - auch das uns verweigerte Recht entsprechend unseren Fähigkeiten und Neigungen zur Gesellschaft beizutragen! - als freie Menschen mit Rechten und Würde!

Über ein rasche Umkehr zurück zum Weg der Achtung der Menschenrechte würden wir uns daher freuen.

Hören Sie auf, Unrecht mit Weihrauch zu bedurften und schärfen Sie bitte Ihre Blick!4

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“

P.S.: Weitere Informationen zum Mythos "Zweiter Arbeitsmarkt" entnehmen Sie bitte unserem beiliegenden Positionspapier

Kopie ergeht auch an Michael Landau als Präsident der Caritas Österreich

1 http://www.nachrichten.at/nachrichten/meinung/aufbruch/Der-Blick-in-die-Augen;art191680,2121624

2 http://www.aktive-arbeitslose.at/news/20140204_ams-bezugssperrren_sanktionenstatistiken_2013.html

3 UN Menschenrechtserklärung 1948, Artikel 23 [BGBl 120/1956],
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („WSK-Pakt“), Artikel 6 [BGBl 590/1978],
Europäische Sozialcharta [BGBl 1969/460].
Europäische Grundrechtecharta, Artikel 14 [Amtsblatt der EU Nr. C 130]
ILO Konvention 122 – Übereinkommen über die Beschäftigungspolitik, Artikel 1[BGBl 1972/355],
Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit: EMRK Artikel 4, ILO Übereinkommen 39, ILO Übereinkommen 105

4 http://www.profil.at/oesterreich/caritas-direktor-landau-nicht-unrecht-weihrauch-377325

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